Mobilitätsabgabe ab 1. Mai 2025
Die Mobilitätsabgabe ist gesetzlich vorgeschrieben und wird zusätzlich zur Nächtigungsabgabe erhoben.
Einhebung:
Die Abgabe wird von Beherbergungsbetrieben eingehoben und an die Gemeinde sowie ans Land weitergeleitet.
Ticket für Gäste:
Gäste erhalten ihr Öffi-Ticket beim Check-in oder vorab als PDF/Handy-Wallet, verknüpft mit dem Gästemeldewesen. Auch von der Nächtigungsabgabe befreite Gäste erhalten ein Ticket.
In allen Gemeinden des Landes Salzburg wird die Ortstaxe in Form der allgemeinen Nächtigungsabgabe erhoben. Diese gesetzliche Verordnung ist in allen Orten der Fuschlseeregion in gleicher Höhe zu entrichten. >>>Nähere Infos
Bis 3. Juni 2025: € 2,45 pro Person und Nacht
Ab 3. Juni 2025: € 3,00 pro Person und Nacht
Für den Gast sind es nur minimale Beträge. In Summe wird damit jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der touristischen Infrastruktur in der Fuschlseeregion geleistet. Nur so kann
sichergestellt werden, dass wir unsere Wanderwege erhalten, Informationen sammeln bzw. weitergeben und uns für die Anliegen unserer Gäste und Vermieter einsetzen können.
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Abgabenpflichtig bei Mobilitäts- und Nächtigungsabgabe sind alle Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Weitere Ausnahmen finden Sie auf unserer Seite online.
Welche Kriterien gibt es?
Geführte Wanderungen
Jahresparkkarten Faistenau
Neue Pächter gesucht!
Team Fuschlseeregion
Förderoptionen:
Weitere Förderprogramme:
Kontakt für Details:
Eva-Maria Eibl, MA
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@salzburg.gv.at
Tel: +43 662 8042 3814
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