© Familie am Steg am Fuschlsee (c)Fuschlseeregion-Groessinger
Familie am Steg am Fuschlsee (c)Fuschlseeregion-Groessinger

B2B Infos
aus der Fuschlseeregion

suche
suchen
schließen

B2B Seite der Fuschlseeregion

Mobilitätsabgabe & Nächtigungsabgabe

FAQ, Erkärvideos uvm
Älteres Ehepaar steht lächelnd vor einem blauen Postbus und hält einen Busfahrplan in der Hand

Vorteile Nächtigungsabgabe

Karte umdrehen

Mobilitätsabgabe tritt ab 1. Mai 2025 in Kraft

Mobilitätsabgabe ab 1. Mai 2025

Die Mobilitätsabgabe ist gesetzlich vorgeschrieben und wird zusätzlich zur Nächtigungsabgabe erhoben.

  • Ab 1. Mai 2025: 0,50 €
  • Ab 1. Mai 2027: 1,10 €

Einhebung:
Die Abgabe wird von Beherbergungsbetrieben eingehoben und an die Gemeinde sowie ans Land weitergeleitet.

Ticket für Gäste:
Gäste erhalten ihr Öffi-Ticket beim Check-in oder vorab als PDF/Handy-Wallet, verknüpft mit dem Gästemeldewesen. Auch von der Nächtigungsabgabe befreite Gäste erhalten ein Ticket.

Anleitung Vermieter

Nächtigungsabgabe

In allen Gemeinden des Landes Salzburg wird die Ortstaxe in Form der allgemeinen Nächtigungsabgabe erhoben. Diese gesetzliche Verordnung ist in allen Orten der Fuschlseeregion in gleicher Höhe zu entrichten. >>>Nähere Infos
Bis 3. Juni 2025: € 2,45 pro Person und Nacht
Ab 3. Juni 2025: € 3,00 pro Person und Nacht


Für den Gast sind es nur minimale Beträge. In Summe wird damit jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der touristischen Infrastruktur in der Fuschlseeregion geleistet. Nur so kann
sichergestellt werden, dass wir unsere Wanderwege erhalten, Informationen sammeln bzw. weitergeben und uns für die Anliegen unserer Gäste und Vermieter einsetzen können.
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Abgabenpflichtig bei Mobilitäts- und Nächtigungsabgabe sind alle Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Weitere Ausnahmen finden Sie auf unserer Seite online.

Mehr Infos
Hier sind die Infos zum Barrierefreiheitsgesetz
Karte umdrehen
Karte umdrehen
Karte umdrehen

Wissenswertes für Betriebe aus der Fuschlseeregion

Eine Grafik mit einerBerglandschaft im Hintergrund im Vordergrund ein Haus mit einem Wanderschuh- das auf einen zertifizierten Wanderdörfer Betrieb hindeutet
Wanderdörfer Mitgliedsbetrieb

Welche Kriterien gibt es?

Karte umdrehen
Ein Pärchen wandert am Zwölferhorn
Beteiligungsmöglichkeit:

Geführte Wanderungen

Karte umdrehen
F. Tourismusbetriebe d. Region

Jahresparkkarten Faistenau

Karte umdrehen
Digitaler Jahresbericht der Fuschlseeregion 2024
Karte umdrehen
© Rumingmuehle_-_TVB_Fuschlseeregion-Fuschl_am_See
Rumingmühle mit Gästen -_TVB_Fuschlseeregion-Fuschl_am_See

Neue Pächter gesucht!

Karte umdrehen
Gruppenbild

Team Fuschlseeregion

Karte umdrehen
Person steckt Münze in rosafarbenes Sparschwein, Text 'FÖRDERUNGEN FÜR BETRIEBE' darunter
Karte umdrehen

Förderinitiative Tourismus Salzburg bis 31.12.2025

Förderoptionen:

  1. Privatzimmervermieter:
    • Förderung für Investitionen zwischen 10.000 und 40.000 Euro bis zu 15% (max. 6.000 Euro).
  2. Tourismus KMU:
    • Projekte von 100.000 bis 500.000 Euro erhalten 10% Unterstützung (max. 50.000 Euro).
weiterlesen

Weitere Förderprogramme:

  • Kleinbetriebe: Projekte von 10.000 bis 40.000 Euro mit 10% Förderung.
  • Nachhaltigkeit und Energie: Kontaktieren Sie Harald Kienzl unter Office@kemrefs.at.

Kontakt für Details:
Eva-Maria Eibl, MA
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@salzburg.gv.at
Tel: +43 662 8042 3814

-----------------------------------------

Brennpunkt eTourism Digitalisierung

  • Donnerstag, 10. Oktober 2024, 14:30 – 18:00 Uhr
  • Campus Puch/Urstein
  • Diese kostenfreie Präsenzveranstaltung ist Teil der EUREGIO-Grenzraumstrategie und fokussiert auf Digitalisierungsthemen im Tourismus. Sie dient als Fortbildungsangebot für touristische Dienstleister und soll die interne Vernetzung stärken.
Infos Förderungen
Karte umdrehen

Infos für Vermieter - Gut zu wissen