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Nächtigungsabgaben

Die Abgaben, die pro Nacht und Gast anfallen, bestehen aus der allgemeinen Nächtigungsabgabe und dem Mobilitätsbeitrag.

Allgemeine Nächtigungsabgabe

Aufgrund des Salzburger Nächtigungsabgaben Gesetzes (Link zum Gesetz) wird für jede Übernachtung die in einer Gäste-Unterkunft im Land Salzburg für jede Person ab 15 Jahren eine Nächtigungsabgabe erhoben, die man früher Ortstaxe nannte.

In allen Orten der Fuschlseeregion sprich Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg & Koppl gilt seit 1. Dezember 2023 die allgemeine Nächtigungsabgabe in der Höhe von € 2,45. 

Ab 3. Juni 2025 gilt die neue Nächtigungsabgabe in der Höhe von € 3,00. 

Abgabebefreiungen:

  • Kinder unter 15 Jahren
  • Arbeiter zur Berufsausübung im Gemeindegebiet bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Wochen, kurzfristige und vorübergehende Rückkehr nach Hause gilt nicht als Unterbrechung.
  • Personen mit Behinderungen, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sowie einer Begleitperson.

Und mehr: Ersichtlich unter §4 SNAG.

Die Nächtigungsabgabe muss auf Angeboten und Rechnungen extra ausgewiesen sein.

>>Kundmachung hier zum Ansehen.

Mobilitätsbeitrag - ab 1. Mai 2025 

Das neue, einheitliche Ticket für alle Übernachtungsgäste im Bundesland Salzburg gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel während der Dauer des Aufenthalts der Gäste. Dazu zählen der Stadtverkehr, die Regionalbusse, die S-Bahnen, die Regionalzüge, die Fernverkehrszüge und der Mikro-ÖV.
Das Ticket wird jedem Gast als Mobilitätsbeitrag und Zusatz zur Nächtigungsabgabe in der Einführungsphase vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2027 mit 

  0,50 pro Person und Nacht 

verrechnet. Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt in der Unterkunft.

  • Alle Öffentlichen Verkehrsmittel sind inkludiert (z.B. Linie 150 bis Bad Ischl oder in die
    Stadt Salzburg)
  • Rentiert sich ab einer Fahrt nach Bad Ischl (Einzelfahrt € 7,80) oder in die Stadt Salzburg
    (Einzelfahrt € 6,60)!
  • Einfach über das Meldewesen vom Vermieter zu erhalten.
  • Mit QR-Code digital am Handy oder ausgedruckt überall dabei haben.
  • Gültig bereits am Anreisetag und am Abreisetag (ab der/bis zur Landesgrenze)


Jetzt die aktuelle Busverbindung unter fahrplan.salzburg-verkehr.at suchen!

Weitere Informationen zum Ticket gibt es unter https://www.guestmobilityticket.at/ 

Vorteile der Nächtigungsabgabe samt Mobilitätsbeitrag

- Mobilitätsabgabe für das Land Salzburg (öffentliche Verkehrsmittel)
- Erhaltung touristischer Infrastruktur (Rumingmühle, Plötzhof, Joseph Mohr Weg, Wegbrücken…)
- Beiträge für Kooperationen mit Salzkammergut und SalzburgerLand Tourismus
- Werbung für die Region (Online, Printmedien, Journalisten, TV, Podcasts)
- Online Datenwartung (Webseite, Google, Socialkanäle)
- Reservierungs- und Meldewesensysteme (Feratel)
- Erstellung von Informationsmaterial und Karten (Gästefibel, Verzeichnisse, Wander- und Radkarten)
- Mitarbeiter im Tourismusverband (Gäste- und Vermieterauskünfte, Verwaltung, Reisebüro, Marketing, Ortsbetreuung)
- Unterstützung von Vereinen und Brauchtum (Bauernherbst, Trachten- Heimatvereine, Almsommer, Perchten)
- Organisation von Festen und Konzerten (Genussmarkt, Seeblasen, Sommerkonzerte, Platzkonzerte, Advent im Rauchhaus…)
- Versicherung von Wanderwegen (über 1000 km Wege, Loipen, Schirouten, Parkplätze)

>>> Flyer zum Download
 Hier ist nur ein kleiner Teil angeführt, für was alles die Nächtigungsabgabe verwendet wird.

Kontakt & Service

Tourismusverband Fuschlseeregion
Dorfstraße 1
5330 Fuschl am See

Telefon +43 6226 8384
E-Mail info@fuschlseeregion.com
Web fuschlsee.salzkammergut.at/

Die Höhe der Nächtigungsabgabe liegt bis 2. Juni 2025 bis € 2,45 und ab 3. Juni 2025 bei € 3,00.

Der Mobilitätsbeitrag liegt ab 1. Mai 2025 bei € 0,50 und ab 1. Mai 2027 bei € 1,10

Das heißt die Abgaben, die pro Nacht und Gast anfallen, haben folgende Höhen:

Bis 30. April 2025: € 2,45

Bis 2. Juni 2025: € 2,95 (2,45 + 0,50)

Ab 3. Juni 2025: € 3,50 (3,00 + 0,50)