Verbring die schönste Zeit
im Jahr in der Fuschlseeregion
Fuschlsee Tourismus GmbH ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 4c des Salzburger Teilhabegesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites und mobile Anwendungen: fuschlsee.salzkammergut.at. Die letzte Aktualisierung der Daten in Bezug auf die Barrierefreiheit wurden am 29.4.2025 kontrolliert und es gibt folgende Hinweise:
Um die Seitennavigation zu erleichtern, haben wir Accesskeys zu den wichtigen Seitenbereichen in alle Seiten eingebaut. Damit keine Konflikte mit bereits vorgegebenen Betriebssystem-Shortcuts entstehen, wurden hier die Ziffern-Tasten belegt. Folgende Accesskeys stehen zur Verfügung:
0 zur Startseite
1 zur Navigation
2 zum Inhalt
3 zum Kontakt
4 zur Sitemap
5 zur Suche
6 zum Seitenanfang
7 zum Impressum
8 zur Positionsanzeige
Je nach Browser und Betriebsystem verwenden Sie hierzu die oben angegebene Taste in Kombination mit einer speziellen Steuerungstaste:
Unsere Website ist aufgrund des Responsive Webdesigns für verschiedenste Ausgabegeräte (Handy, Tablet, Desktop-Computer) optimiert. Die Inhaltselemente (z.B. Bilder, Seitenaufbau, Größe) werden automatisch auf bestmögliche Lesbarkeit optimiert und für die jeweilige Displaygröße angepasst.
Das Hauptmenü kann mittels Tastatur (Pfeile nach oben, unten, rechts und links) bedient werden. Die Bildergalerie (Lightbox) kann mit ESC geschlossen werden. Bei Unterkünften, Gastronomie, Touren, Sehenswürdigkeiten etc.. können die Reiter und Accordions mittels Tabulator und Enter auf bzw. zu geklappt werden.
Bitte beachten Sie die erhöhte Ladezeit, bei der Suche nach frei verfügbaren Unterkünften zu einem bestimmten Zeitraum. Hier werden verschiedenste Unterkunftsprovider abgefragt. Die Unterkünfte können nach verschiedenen Kriterien gefiltert werden. Es gibt hier keinen "Absenden" Button. Die Unterkunftsdaten werden hier automatisch neu geladen.
Diese Websites und mobile Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten / Ausnahmen teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – AA bzw. den Barrierefreiheitsanforderungen lt. DIN EN 301 549 V2.1.2, Ausgabe 2018-08, vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder teilweise barrierefrei:
Fuschlsee Tourismus GmbH legt großen Wert auf laufende Anpassungen und Optimierungen ihrer Websites und mobilen Anwendungen. Bei Fragen zur Bedienung der Website oder Anregungen zu den Inhalten wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@fuschlseeregion.com.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen das Ergebnis sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen binnen 2 Monaten bekannt geben. Anfragen zu Inhalten von Websites und mobilen Anwendungen, die von der Verpflichtung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen und nicht barrierefrei zugänglich sind, werden ebenfalls binnen 2 Monaten beantwortet.
Sollten unsere Angaben im Zusammenhang mit unverhältnismäßigen Belastungen nicht zufriedenstellend ausfallen, kann folgende Durchsetzungsstelle in Anspruch genommen werden:
Anti-Diskriminierungsstelle Salzburg
ABZ - Haus der Möglichkeiten
Kirchenstraße 34
5020 Salzburg
office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at
Telefon 0676 8746 6979
Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Erlebnis-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Erlebnis-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).
Das TOSC5-Erlebnis-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web –WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die im TOSC5-Erlebnis-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Erlebnis-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.
Die Angebote und Services über das TOSC5-Erlebnis-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Erlebnis-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an EMAIL. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns innerhalb von [2] Tagen bei Ihnen.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.