Ortstaxen
Aufgrund des Salzburger Landestourismus-Gesetzes wird für jede Übernachtung die in einer Gäste-Unterkunft im Land Salzburg für jede Person ab 15 Jahren Ortstaxe erhoben.
In allen Orten der Fuschlseeregion sprich Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg & Koppl gilt seit Sommer 2018 die allgemeine Nächtigungsabgabe in der Höhe von € 2,00.
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit.
Ab dem 1. Dezember 2023 wird laut des Beschlusses der Vollversammlung, vom 18. Oktober 2022 die Nächtigunsabgabe auf € 2,45 angehoben.