Verbring die schönste Zeit
im Jahr in der Fuschlseeregion

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Ortstaxen

Die Informationen zu den Ortstaxen in der Fuschlseeregion finden Sie in diesem Artikel.

Aufgrund des Salzburger Landestourismus-Gesetzes wird für jede Übernachtung die in einer Gäste-Unterkunft im Land Salzburg für jede Person ab 15 Jahren Ortstaxe erhoben. 

In allen Orten der Fuschlseeregion sprich Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg & Koppl gilt seit Sommer 2018 die allgemeine Nächtigungsabgabe in der Höhe von € 2,00. 

Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit.

 

Ab dem 1. Dezember 2023 wird laut des Beschlusses der Vollversammlung, vom 18. Oktober 2022 die Nächtigunsabgabe auf € 2,45 angehoben.

>>Kundmachung hier zum Ansehen.