Ortstaxen
Aufgrund des Salzburger Landestourismus-Gesetzes wird für jede Übernachtung die in einer Gäste-Unterkunft im Land Salzburg für jede Person ab 15 Jahren Ortstaxe erhoben. Es steht jedem Ort frei die Höhe festzulegen. Untenstehend finden Sie die Ortstaxen der Fuschlseeregion
Faistenau
seit Sommer 2018 €2,00
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit
Hintersee
seit Sommer 2018 €2,00
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit
Fuschl am See
seit Sommer 2018 €2,00
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit
Koppl
seit Sommer 2018 €2,00
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit
Ebenau
seit Sommer 2018 €2,00
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit
Hof bei Salzburg
seit Sommer 2018 €2,00
Kinder unter 15 Jahren sind Ortstaxen befreit