Skivergnügen mit Abstand
Wo muss überall ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?
Sowohl im Skibus, im Skidepot, als auch bei den Kassen und Liftstationen bereits beim Anstellen und in allen Gondeln und Liften ist permanent ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, gilt für jeden Gast, der älter als sechs Jahre ist, ausnahmslos die Mund-Nasenschutz-Pflicht in den vorgeschriebenen Bereichen.
Wo sollte überall Desinfektionsmöglichkeiten gegeben sein?
Desinfektionsmöglichkeiten sind in den Toilettenanlagen, im Kassenbereich und im Ski Depot gegeben sowie überall in der Gastronomie.
Welche Maßnahmen müssen Seilbahn Mitarbeiter einhalten die in direktem Kundenkontakt treten?
Alle Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz, oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt (z.B. Plexiglasscheibe).
Welche Bestimmungen gelten für Seilbahnen?
Seilbahnen sind laut Gesetz öffentliche Verkehrsmittel – es gelten folgende Bestimmungen: https://www.bmk.gv.at/service/corona/faq/masken_oeffis.html
Wo muss überall der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden?
Der Mindestabstand von einem Meter ist in den folgenden Bereichen einzuhalten: Beim Anstellen an den Kassen, beim Anstellen an den Liftstationen sowie bei den Ski-Bus-Haltestellen, in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Mund-Nasenschutz getragen wird.
Ist aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen und in den Gondeln und Liften die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein Mund-Nasenschutz getragen wird.
Beachten und befolgen Sie die Hinweisschilder betreffend aktueller Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln
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