Verbring die schönste Zeit
im Jahr in der Fuschlseeregion

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Ortstaxen

Die Informationen zu den Ortstaxen in der Fuschlseeregion finden Sie in diesem Artikel.

Aufgrund des Salzburger Nächtigungsabgaben Gesetzes (Link zum Gesetz) wird für jede Übernachtung die in einer Gäste-Unterkunft im Land Salzburg für jede Person ab 15 Jahren eine Nächtigungsabgabe erhoben, die man früher Ortstaxe nannte.

In allen Orten der Fuschlseeregion sprich Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg & Koppl gilt seit 1. Dezember 2023 die allgemeine Nächtigungsabgabe in der Höhe von € 2,45. 

Kinder unter 15 Jahren sind Abgaben befreit.

>>Kundmachung hier zum Ansehen.