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title: "Barrierefreiheitsgesetz ab 28.6.2025: Was Hotels und Pension"
url: "https://fuschlsee.salzkammergut.at/line/b2b/artikel/detail/9503/barrierefreiheitsgesetz-fuschlseeregion.html"
date: 2019-12-03
modified: 2021-03-03
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# Barrierefreiheitsgesetz ab 28.6.2025: Was Hotels und Pension

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – Was Gastgeber jetzt wissen sollten
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Bin ich betroffen? – Ausnahmen im Überblick
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Das Gesetz gilt **nicht** für Kleinstunternehmen mit
**weniger als 10 Mitarbeiter** und
**weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme**.
Trifft das auf dich zu, bist du **nicht verpflichtet**, deine Website barrierefrei zu gestalten.

**Tipp:** Auch wenn du aktuell nicht betroffen bist, lohnt sich Barrierefreiheit für bessere Sichtbarkeit, Gästezufriedenheit und zukünftige Sicherheit.

Seit wann gilt das?
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Seit **28. Juni 2025** ist das **Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)** in Österreich in Kraft.
Es betrifft **digitale Angebote** wie:

- Websites & Buchungssysteme
- PDFs & digitale Broschüren
- Webshops, Apps & digitale Formulare

Nicht betroffen sind **bauliche Barrieren**.

**Tipp:** Es geht derzeit primär um **neue Angebote ab 28.6.2025** und **größere Überarbeitungen**.
Bestehende Websites müssen erst bei Relaunch oder grundlegender Anpassung barrierefrei gemacht werden.

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Unsere Unterstützung: Deskline AI ist aktiviert
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Der Tourismusverband Fuschlseeregion hat den **feratel Deskline AI-BulkService** für alle Betriebe aktiviert:

- Automatische **Alt-Texte für Bilder** (inkl. Übersetzung)
- Automatische Übersetzung allgemeiner Texte (z. B. Unterkunfts-, POI- und Eventbeschreibungen)
- Laufende Erkennung & Ergänzung neuer Inhalte

**Wichtig:** Rechtlich relevante Texte wie AGBs, Konditionen, Zahlungsinfos und Datenschutzerklärungen **werden nicht automatisch übersetzt** und müssen **selbst gepflegt werden** – in allen verwendeten Sprachen.

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Eigene Website? Jetzt prüfen (lassen)
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Wenn du eine **eigene Website** betreibst (außerhalb von Deskline), musst du selbst dafür sorgen, dass sie barrierefrei ist.

Lass deine Seite idealerweise von einem Webentwickler oder IT-Dienstleister prüfen.

**Hilfreiche Tools:**

- [WAVE Tool (Web Accessibility Evaluation Tool)](https://wave.webaim.org/)
- [WKO-Leitfaden für Tourismusbetriebe](https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/das-barrierefreiheitsgesetz-fuer-tourismus-und-freizeitbetriebe)

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Checkliste für barrierefreie Inhalte
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### 1. Kontraste & Farben

- Texte müssen sich klar vom Hintergrund abheben
- Keine rein farbliche Unterscheidung (z. B. "grün = verfügbar" sollte zusätzlich textlich markiert sein)

### 2. Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)

- Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text (z. B. „Seeblick von der Sonnenterrasse“ statt „image123.jpg“)
- Auch Logos, Icons und Funktionsgrafiken (z. B. Pfeile, Buttons) sollten Alt-Texte haben
- Alt-Texte müssen den **Inhalt und Zweck des Bildes** kurz und klar beschreiben
- Vorteil: barrierefrei für Screenreader & positiv für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO)

### 3. Struktur & Überschriften (H1-H3)

- Jede Seite hat **nur eine H1-Überschrift** (z. B. Hotelname)
- Danach: klare Gliederung mit H2, H3 usw.
- Keine Textblöcke, sondern kurze Absätze

### 4. Navigation & Menüs

- Website muss mit Tastatur bedienbar sein
- Aktuell gewählte Menüpunkte müssen sichtbar hervorgehoben sein

### 5. Formulare

- Felder eindeutig beschriften (z. B. „Vorname“)
- Fehlermeldungen klar formulieren (z. B. „Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein“)

### 6. PDFs & Downloads

- Nur barrierefreie PDFs verwenden (z. B. für Preislisten, Angebote)

### 7. Videos & Multimedia

- Videos sollten Untertitel oder eine Text-Zusammenfassung bieten
- Audioinhalte mit Transkript versehen

### 8. Barrierefreiheitserklärung

- Pflicht auf der Website!
- Muss beschreiben, welche Inhalte barrierefrei sind und wie Nutzer Probleme melden können
- Empfehlung: **mind. 1x pro Jahr aktualisieren**

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**Hinweis zur KI-Verwendung (AI Act)**
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Einzelne Inhalte auf dieser Website – insbesondere Beschreibungstexte und Bildbeschreibungen – wurden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt (z. B. durch maschinelle Übersetzungen oder Textgenerierung). Die Inhalte werden regelmäßig redaktionell geprüft, es kann jedoch keine Garantie für deren vollständige Korrektheit übernommen werden.

Dieser Hinweis sollte auch im Impressum deiner Website ergänzt werden.

Hier gibt es Links zu weiterführenden Informationen:
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WAVE: ein Tool zur Überprüfung der eigenen Webseite: <https://wave.webaim.org/>

WKO: Barrierefreiheitsgesetz für Tourismusbetriebe erklärt: <https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/das-barrierefreiheitsgesetz-fuer-tourismus-und-freizeitbetriebe>

WKO: Infos und Beispiele <https://www.wko.at/oe/netzwerke/informationen-barrierefreiheitsgesetz-28-06-2025.pdf>

WKO: Grundlagen der Barrierefreiheit: [https://www.wko.at/charta-der-vielfalt/digitale-barrierefreiheit#heading\_grundlagen\_der\_digitalen\_barrierefreiheit](https://www.wko.at/charta-der-vielfalt/digitale-barrierefreiheit#heading_grundlagen_der_digitalen_barrierefreiheit)

WKO: Checkliste für Barrierefreiheit: [https://www.wko.at/charta-der-vielfalt/digitale-barrierefreiheit#heading\_checkliste\_fuer\_digitale\_barrierefreiheit](https://www.wko.at/charta-der-vielfalt/digitale-barrierefreiheit#heading_checkliste_fuer_digitale_barrierefreiheit)

### Kontakt & Service

 **Tourismusverband Fuschlseeregion**
 Dorfstraße 1
 5330 Fuschl am See

  Telefon [+43 6226 8384](tel:+4362268384)
  E-Mail <fuschlsee@salzkammergut.at>
  Web [fuschlsee.salzkammergut.at/](https://fuschlsee.salzkammergut.at/)