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title: Nächtigungsabgaben in der Fuschlseeregion
url: "https://fuschlsee.salzkammergut.at/informieren/artikel/detail/4720/naechtigungsabgabe-fuschlseeregion.html"
description: Informationen zur Nächtigungsabage in der Fuschlseeregion mit den Orten Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg und Koppl.
date: 2012-03-08
modified: 2025-09-17
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# Nächtigungsabgaben in der Fuschlseeregion

Nächtigungsabgaben
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Die Abgaben, die pro Nacht und Gast anfallen, bestehen aus der allgemeinen Nächtigungsabgabe und dem Mobilitätsbeitrag.

Allgemeine Nächtigungsabgabe
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Aufgrund des Salzburger Nächtigungsabgaben Gesetzes ([Link zum Gesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237 "Link öffnet sich in neuem Fenster")) wird für jede Übernachtung die in einer Gäste-Unterkunft im Land Salzburg für jede Person ab 15 Jahren eine Nächtigungsabgabe erhoben, die man früher Ortstaxe nannte.

**In allen Orten der Fuschlseeregion sprich Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg & Koppl gilt seit 3. Juni 2025 die Nächtigungsabgabe in der Höhe von € 3,00.**

Abgabebefreiungen:

- Kinder unter 15 Jahren
- Arbeiter zur Berufsausübung im Gemeindegebiet bei einem Aufenthalt von **mehr als 2 Wochen**, kurzfristige und vorübergehende Rückkehr nach Hause gilt nicht als Unterbrechung.
- Personen mit Behinderungen, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sowie einer Begleitperson.

Und mehr: [Ersichtlich unter §4 SNAG](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237#:~:text=Allgemeine%20N%C3%A4chtigungsabgabe-,Abgabebefreiungen,%C2%A7%C2%A04,-Paragraph%204%2C "Link öffnet sich in neuem Fenster").

Die Nächtigungsabgabe muss auf Angeboten und Rechnungen extra ausgewiesen sein.

[>>Kundmachung hier zum Ansehen.](https://cdn.ttg.at/fileadmin/user_upload/fuschlseeregion/PDF_s/Kundmachung_der_Verordnung_zur_Anpassung_der_NAG_H%c3%b6he_2024.pdf "Link öffnet sich in neuem Fenster")

 [      ![](https://fuschlsee.salzkammergut.at/fileadmin/_processed_/1/f/csm_SVV_Guest_Mobility_Ticket_Logo_2024_V1_cmyk_4b7251908f.jpg)

 ](https://fuschlsee.salzkammergut.at/fileadmin//user_upload/fuschlseeregion/Unser_Service/SVV_Guest_Mobility_Ticket_Logo_2024_V1_cmyk.jpg)

**Mobilitätsbeitrag - ab 1. Mai 2025**
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Das neue, einheitliche Ticket für alle Übernachtungsgäste im Bundesland Salzburg gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel während der Dauer des Aufenthalts der Gäste. Dazu zählen der Stadtverkehr, die Regionalbusse, die S-Bahnen, die Regionalzüge, die Fernverkehrszüge und der Mikro-ÖV.
Das Ticket wird jedem Gast als Mobilitätsbeitrag und Zusatz zur Nächtigungsabgabe in der Einführungsphase vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2027 mit

 **€** **0,50 pro Person und Nacht**

verrechnet. Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt in der Unterkunft.

- Alle Öffentlichen Verkehrsmittel sind inkludiert (z.B. Linie 150 bis Bad Ischl oder in die
    Stadt Salzburg)
- Rentiert sich ab einer Fahrt nach Bad Ischl (Einzelfahrt € 7,80) oder in die Stadt Salzburg
    (Einzelfahrt € 6,60)!
- Einfach über das Meldewesen vom Vermieter zu erhalten.
- Mit QR-Code digital am Handy oder ausgedruckt überall dabei haben.
- Gültig bereits am Anreisetag und am Abreisetag (ab der/bis zur Landesgrenze)

Jetzt die aktuelle Busverbindung unter [fahrplan.salzburg-verkehr.at](https://fahrplan.salzburg-verkehr.at "Link öffnet sich in neuem Fenster") suchen!

Weitere Informationen zum Ticket gibt es unter <https://www.guestmobilityticket.at/>

**Vorteile der Nächtigungsabgabe samt Mobilitätsbeitrag**
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\- Mobilitätsabgabe für das Land Salzburg (öffentliche Verkehrsmittel)
\- Erhaltung touristischer Infrastruktur (Rumingmühle, Plötzhof, Joseph Mohr Weg, Wegbrücken…)
\- Beiträge für Kooperationen mit Salzkammergut und SalzburgerLand Tourismus
\- Werbung für die Region (Online, Printmedien, Journalisten, TV, Podcasts)
\- Online Datenwartung (Webseite, Google, Socialkanäle)
\- Reservierungs- und Meldewesensysteme (Feratel)
\- Erstellung von Informationsmaterial und Karten (Gästefibel, Verzeichnisse, Wander- und Radkarten)
\- Mitarbeiter im Tourismusverband (Gäste- und Vermieterauskünfte, Verwaltung, Reisebüro, Marketing, Ortsbetreuung)
\- Unterstützung von Vereinen und Brauchtum (Bauernherbst, Trachten- Heimatvereine, Almsommer, Perchten)
\- Organisation von Festen und Konzerten (Genussmarkt, Seeblasen, Sommerkonzerte, Platzkonzerte, Advent im Rauchhaus…)
\- Versicherung von Wanderwegen (über 1000 km Wege, Loipen, Schirouten, Parkplätze)

[>>> Flyer zum Download](https://cdn.ttg.at/fileadmin/user_upload/fuschlseeregion/PDF_s/VorteilE_der_N%c3%a4chtigungsabgabe_f%c3%bcr_den_Gast.pdf "Link öffnet sich in neuem Fenster")
 Hier ist nur ein kleiner Teil angeführt, für was alles die Nächtigungsabgabe verwendet wird.

### Kontakt & Service

 **Tourismusverband Fuschlseeregion**
 Dorfstraße 1
 5330 Fuschl am See

  Telefon [+43 6226 8384](tel:+4362268384)
  E-Mail <fuschlsee@salzkammergut.at>
  Web [fuschlsee.salzkammergut.at/](https://fuschlsee.salzkammergut.at/)

Die Höhe der Nächtigungsabgabe liegt bis 2. Juni 2025 bis € 2,45 und ab 3. Juni 2025 bei € 3,00.

Der Mobilitätsbeitrag liegt ab 1. Mai 2025 bei € 0,50 und ab 1. Mai 2027 bei € 1,10

Das heißt die Abgaben, die pro Nacht und Gast anfallen, haben folgende Höhen:

Bis 30. April 2025: € 2,45

Bis 2. Juni 2025: € 2,95 (2,45 + 0,50)

Ab 3. Juni 2025: € 3,50 (3,00 + 0,50)